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Entwicklungsland Schweiz

Habe soeben ein deutsches Zendikar-Display auf ebay gestellt. Kurz darauf kam eine Frage zum Angebot rein:

Hallo flynnt83,

Also ich komme aus der Schweiz udn würde gerne dieses Display kaufen, kann ich es für 20Euro sofort haben un dann 10 Euro Lieferkosten da ich erst 13 Jahre alt bin

was sagen sie

- [anonymisiert]

Finde das äußerst putzig und dachte mir, ich teile dieses Zuckerstückchen mit Euch. Jetzt fehlt mir nur noch die passende Formulierung, um dem kleinen Schweizer auf ewig etliche Traumata reinzuforcen. Hilft mir jemand?

26 Kommentare bisher
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Das entspricht etwa dem wiederverkaufswert der einzelkarten aus einem Zendikar-Display.

Passend auf die “ich bin 13 Klausel” ist Standardantwort #24: “Was interessiert mich dein Leid?”

Sag ihm, dass er es für 5€ haben kann und 80€ Lieferkosten zahlen muss. Weil er 13 ist.

Ein Versuch war's wert, oder?

pfirpfels Avatar

Ich kann dir gerne Coldsnap Display geben.

“Sag ihm, dass er es für 5€ haben kann und 80€ Lieferkosten zahlen muss. Weil er 13 ist.”

Haha! Guter Witz. Kennt ihr die Versandkosten für die Schweiz?

ich würd annehmen, mehr kriegste eh nich =)

Wahlweise “Nein.” oder eben vorrechnen, dass bei einem Boosterpreis von selbst wenn es nur 1,50 wäre, es bei 36 von diesen Booster Packs schon ne ganze Menge mehr Taschengeld nötig ist…

EvilBernds Avatar

Schreib einfach das du 12 bist und dein Papa dir 11 Displays gekauft hat, aber das du schon nach 10 alles hattest was du wolltest und du es jetzt deshalb verkaufst :>

Du musst halt jetzt noch möglichst arrogant einbauen das du es sicher ned für 20 € verkaufst

Hallo [anonymisiert],

ich bin so dermaßen erstaunt, dass ein 13-Jähriger tatsächlich etwas von Inflation versteht. Das hat mich sehr beeindruckt. Ich muss Dir aber leider mitteilen, dass ich Dir das Display nicht für 20 Euro anbiten kann. Ich hätte lieber 2 Schachteln Kippen oder nen halben Sack Kartoffeln. Oder gib mir dafür einen Blue- Eyes Ultimate Dragon. Das sind nämlich wahre Werte, aber wem erzähle ich davon, denn Du bist ja der Kenner….

Deflationäre Grüße,

Dein flynnt83

Gute Vorschläge, allesamt. Überdenke.

Tobi, was ist denn so krass an den Versandkosten in die Schweiz?

mach ihn doch drauf aufmerksam dass er mit 13 jahren auf ebay nix verloren hat

Sag ihm, der Preis wär okay, wenn er ein paar Bilder und ein Video von sich dazulegt…

Wahweise auch Nacktaufnahmen der Mutter…

Du wärst übrigens ziemlich blöd, wenn du einem beschränkt geschäftstüchtigen etwas ohne Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter verkaufst.

atog28s Avatar

Naja, bei DEM Preis wird der Gesetzliche Vertreter sicher nix dagegen haben.
Egal wie eingeschränkt geschäftstüchtig.

Apropos: Wenn Du dafür vor den Richter kommst, ist die Verteidigung einfach: “Der hat mich voll übers Ohr gehauen, der ist mega geschäftstüchtig!”

Teardrops Avatar

Ich nehme es dir für 20,50 € ab:)

Wobei ich schweizer Recht nun nicht kenne, aber nach deutschem Recht können die Eltern auch einfach sagen: wir zahlen gar nichts (bzw. fordern das Geld zurück in diesem Fall, ist ja schliesslich Vorkasse) und das Display hat der Kleine auch schon aufgerissen, das gibt es gar nicht mehr. Egal, ob das nun schon vorher der Rip-Off ist, dann wird es der Rip-Off zum Quadrat. So “putzig” finde ich das gar nicht.

atog28s Avatar

Ich kenne das deutsche Recht nicht so genau bin mir aber ziemlich sicher das du trotzdem Falsch liegst atog28. Soweit man als gutgläubiger Dritter davon ausgehen kann, dass das Kind ihm Rahmen seines Taschengelds/Ferienjobgelds (oder so) verfügt, braucht es keine Zustimmung der Eltern zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts.

Zudem kommt ja eh deutsches Recht zur Anwendung. Also ist das schweizerische Recht, das du nicht kennst, irrelevant.

Sebastian:
Was denn aus deinem schicken Thema geworden?

endijians Avatar

@judge: du hast ein freies Meinungsrecht, aber mir wäre lieber, du würdest auf Basis von Rechtswissen argumentieren und mir nicht widersprechen, weil du eine andere Meinung hast. Seb ist bösgläubig durch die Mail und ob 30 EUR für 13jährige unter 110 fällt, sei mal dahingestellt.

atog28s Avatar

An dieser Stelle möchte ich mal den § 2 der AGB sowohl von ebay.de als auch .ch in den Raum werfen:

“Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei eBay anmelden. “

endijians Avatar

Generell gilt da in Deutschland der Taschengeldparagraph, wenn ich mich richtig erinnere. Man darf Nicht-Geschäftsfähigen schon Sachen verkaufen, wenn diese von einem taschengeldähnlichen Geldbetrag abbezahlt werden können. 10 Euro würde sicher darunter fallen. Aber wenn die AGBs von ebay den Trade sowieso verbieten, hat sich das schon erledigt…

Hoffentlich hat der Knabe sich nicht “Geißenpeter96″ oder so ähnlich genannt…

endijians Avatar

Zunächst: EvilBernd, mein Design ist weg/kaputt!

Außerdem war ich nett zu dem ominösen Eidgenossen und habe ihm erklärt, dass der Ladenpreis eines Displays signifikant über 20 Euro liegt und ich es für diesen Preis nicht verkaufen kann. An geschäftstüchtige Personen oder sonstige Juristerei habe ich dabei garnicht gedacht.

Schreib ihm das du mit 13jährigen keine Geschärt machst.

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